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Der Alumni-Verein für Bio- und Geowissenschaften

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Zugang zum Hochschulsport für Absolventen der Universität Bayreuth

Die Universität Bayreuth ermöglicht mit Beginn des Wintersemesters 2009/2010 für Absolventen der Universität Bayreuth, die gleichzeitig auch Mitglieder von offiziellen Absolventenvereinen der Universität Bayreuth sind, den Zugang zum Hochschulsport.

Sollte es beim Zugang zum Uni-Hochschulsport wider Erwarten zu Anmeldeschwierigkeiten kommen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir werden uns darum kümmern, dass Sie am Uni-Sport teilnehmen können.

Allgemeine Informationen:

  • Voraussetzungen:
    - Mitgliedschaft als Absolvent in einem Absolventenverein der Universität Bayreuth
    - Nachweis über Mitgliedschaft (diesen Nachweis stellen wir gerne aus) zur Vorlage bei  der Ansprechpartnerin (siehe unten).

  • Kosten:
    25.- € pro Semester (allgemeiner Zugang zum Hochschulsport)
    Die Teilnahme an den Veranstaltungen des Hochschulsports ist grundsätzlich gebührenfrei. Ausnahme: Bogenschießen, Cardio-Fitness-Training, Gesellschaftstanz, Kletterkurs, Krafttraining, Rückenschule, Tennis (hier fallen zusätzliche Gebühren an)

  • Berechtigungsnachweis:
    Hochschulsportkarte mit gültiger Semestermarke

  • Ansprechpartnerin:
    Frau Miriam Bartl, Institut für Sportwissenschaft, Lehrstuhl für Sportwissenschaft III, Zi. 1.10, Tel.: +49 (0)921 / 55-3485

  • Sportprogramm:
    Das aktuelle Sportprogramm des jeweiligen Semesters entnehmen Sie bitte der Homepage zum Hochschulsport.

Versicherung, Haftung und Nutzungsordnung:

  • Unfallversicherung:
    Es besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Daher wird empfohlen, den privaten Versicherungsschutz zu überprüfen bzw. zu ergänzen. Alle weiteren Informationen zum Thema Unfall und Haftung entnehmen Sie bitte den offiziellen Bekanntmachungen auf der Homepage des Hochschulsports.

  • Haftung:
    "Der Freistaat Bayern, die Universität Bayreuth und deren Bedienstete haften für sämtliche Ansprüche (vertragliche und außervertragliche einschließlich Ansprüche aus Verkehrssicherungspflicht) nur insoweit, als sie einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen. Es wird allen Teilnehmern am Hochschulsport empfohlen, eine Haftpflichtversicherung zur Erlangung von Versicherungsschutz für den Fall abzuschließen, dass bei der Sportausübung Dritten ein Personen- oder Sachschaden zugefügt wird und hieraus Haftungsansprüche erwachsen." Mit der Benutzung erkennen die Benutzer den Ausschluss der Haftung an.

  • Nutzungsordnung:
    • Sporthallen
      Die Spielhalle, die Turnhalle, die Gymnastikhalle und das Fitness-Studio dürfen nur mit abriebfesten Hallenschuhen benutzt werden. Joggingschuhe, Sportschuhe mit abfärbender Sohle bzw. Sportschuhe, die auch im Freien getragen werden, sind verboten. In den Räumen des Fitness-Studios besteht Handtuchpflicht!

    • Leichtathletikanlagen, Allwetterplatz
      Die Kunststoffflächen der Leichtathletikanlagen einschließlich der 400m-Laufbahn sowie der Allwetterplatz dürfen nur mit geeigneten Sportschuhen (keine Stollen- oder Noppenschuhe) bzw. Spikes (Dornenlänge 6mm) benutzt werden.

    • Rasenplätze
      Die Rasenplätze dürfen nur mit Noppenschuhen (keine Stollenschuhe) benutzt werden.

    • Tennisplätze (Sand)
      Die Tennisplätze dürfen nur mit Sandplatz-Tennisschuhen benutzt werden.
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